Recht auf Meinungsfreiheit

Im Artikel 19 hingegen wird aufgeführt, dass jedermann das Recht und die Freiheit habe, seine Meinung durch irgendein Medium und unabhängig von Grenzen zu vertreten. Hier macht der Islam eine Einschränkung, die aber von den verschiedensten Staaten in ihren jeweiligen Grundgesetzen ähnlich dargestellt wird.

Der Islam nämlich verbietet den Gebrauch beleidigender Formen. Es gibt aber keine weltliche Strafe für Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten Muhammad(saw) und alle, die solche Gesetze fordern, können sich nicht auf den Koran berufen.

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Sendung - Aspekte des Islam - Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Künstlerfreiheit in Deutschland Teil 1/3

Teil 2

Teil 3

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